Kostenlose Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht durch den LIV
 
Dem Arbeitnehmer A wurde betriebsbedingt unter Einhaltung der
 
ordentlichen Kündigungsfristen zum 31.12. gekündigt. Er möchte sich
 
gegen die Kündigung wehren und erhebt über seinen Anwalt fristgerecht
 
Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht.
 
Seine monatliche Bruttovergütung beträgt 1500 Euro. In der
 
Güteverhandlung schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach
 
Erörterung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich, wonach das
 
Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 3000 Euro aufgrund
 
der betriebsbedingten Kündigung wirksam zum 31.12. endet.
 
Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?
 
Gerichtskosten fallen keine an, da der Rechtsstreit durch gerichtlichen
 
Vergleich beendet wurde. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers bestimmen
 
sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einem
 
Kündigungsschutzprozess beläuft sich auf drei Bruttomonatsgehälter und
 
damit auf 4500 Euro. Bei einem Streitwert von 4500 Euro beträgt die
 
Rechtsanwaltsgebühr 1053,50 Euro zzgl. MWST.
 
Ihr geldwerter Vorteil: 1053,50 €