Prüfkataster für Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung:
(z.B. Krane,Rolltore, Flurförderzeuge, elektrische Betriebsmittel, Bearbeitungsmaschinen)
 
Welche Geräte sind in welchem Abstand von wem zu prüfen?
 
vom Benutzer immer vor der Benutzung   !!!!!!!
 
z.B.:
 
Elektr.Anlagen und Betriebsmittel                 ???                    Elektrofachkraft oder befähigte Person
 
Fahrzeuge
 
Feuerlöscher
 
Gerüstteile                    siehe Hersteller in der Regel vor der Benutzung durch befähigte Person (Geselle)
 
Hebebühnen
 
Leitern etc.                                                    jährlich                  durch befähigte Person (Geselle ,Meister)
 
Alle Betriebsmittel und die Prüfung sind zu dokumentieren!!  
 
Ich habe bei mir in einer Arbeitsanweisung Folgendes dokumentiert: 
 
 
 
         | Umgang mit Werkzeug und sonstigen Arbeitsmittel |   
     |   |   
     | Werkzeug und sonstige Arbeitsmittel sind vor der Benutzung |   
     | auf ihre Eignung zu   prüfen! |   
     | ___alle elektrische Anlagen und Geräte brauchen ein   gültiges  |   
     | Prüfzeichen! Ohne Prüfzeichen oder bei erkennbarem Defekt |   
     | sofort zur Reparatur zurückgeben! |   
     | ___das gleiche gilt bei Fahrzeugen, Feuerlöscher, Leitern |   
     | und der Benutzung von kraftbetriebenen Türen und Tore! |   
     |   |   
     | Der Prüfzyklus wird aufgrund der geringen Rückläufe auf |   
     | ein Jahr fesrgelegt, sollten spezielle Teile öfters mit einem |   
     | Defekt zur Reparatur zurück gehen, ist der Zyklus zu erhöhen. |